Gewohnheitsrecht und Blutrache (Historisches montenegrinisches Strafrecht II)

Beitragsbild: Aufstand der Montenegriner Quelle: Serbische Wikipedia, Аутор: Ђура Јакшић – Staresrpskeslike.com, Јавно власништво, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20644049

In dieser Reihe berichten wir aus dem historischen montenegrinischen Strafrecht. Den vorherigen Beitrag finden Sie hier.

Wir haben schon an anderer Stelle von einigen Besonderheiten des traditionellen montenegrinischen Strafrechts berichtet.

Das Buch „Kaznena istorija Crne Gore“ ( „Strafgeschichte Montenegros“, Podgorica 2007, von Dr. Svetislav Marinović enthält weitere interessante Fakten, die wir in den nicht vorenthalten wollen.

Gesellschaft setzt die Rahmenbedingungen für das Recht

Im Einleitungsteil des lesenswerten Buches führt Marinović in die montenegrinischen Mentalität als Rahmenbedingung für das Recht ein. Diese war durch die Situation des unzugänglichen und unwirtlichen Landes,

Quelle Orjen, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1624547

das zwischen die beiden damaligen Weltmächte Osmanisches Reich und Republik Venedig eingeklemmt war, und dessen Menschen deshalb einen ständigen Kampf um das Überleben und gegen mächtige Feinde führten, geprägt:

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki//Датотека:СлавнапобедаВојиславанадГрцимагод._1043..jpg

Menschlichkeit und Heldentum – mehr Heldentum als Menschlichkeit – waren die moralischen Konstanten nicht nur der Montenegriner dieser Zeit, sondern mehr oder weniger aller Gemeinschaften, die unter denselben oder ähnlichen Bedingungen lebten. Von einer Gesellschaft, deren Kraft und Überlebensfähigkeit von der Anzahl der Gewehre und der abgeschnittenen Köpfe der Feinde abhängt,… in der es ungewiss war, ob man den morgigen Tag erlebt, empfiehlt es sich nicht eine übermäßige Sentimentalität und Aufmerksamkeit, ein legeres Leben und pazifistische Manieren zu erwarten… Es war eine harte Moral in einer harten Zeit … von daher kann man von den strafrechtlichen Instituten dieser Zeit, die heute öffentlichen Abscheu hervorrufen – Enthauptung, Abschneiden der Nasen untreuer Ehefrauen, Prügelstrafe für Übeltäter und noch viel mehr – mit einer größeren Dosis Toleranz und Verständnis ansehen,

An anderer Stelle fasst er dies noch kürzer zusammen und sprich von

der Abgeschlossenheit einer Gesellschaft, die faktisch ein bewaffnetes Lager war, das sich immer im Krieg oder in der Vorbereitung für den Krieg befand. Und die Stämme hatten eine solche Unabhängigkeit, dass sie faktisch selbstständige Staaten darstellten.

Gewohnheitsrecht besser legitimiert als Fürstenrecht?

In dieser Gesellschaft herrschte zuerst das Gewohnheitsrecht. Das klingt jetzt sehr archarisch. Und tatsächlich kommt einem manches, was durch dieses Recht vorgeschrieben wurde, sehr brutal vor. Andererseits war dieses Gewohnheitsrecht jedoch nach Ansicht des Autors besser durch diejenigen, auf die es angewandt wurde, legitimiert als das Recht, das später Fürsten und Könige setzten. Svetislav Marinović schreibt dazu:

Gerade die freiwillige Annahme der Normen des Gewohnheitsrechts hatte, da es anders als dies beim Gesetz der Fall ist, nicht von oben herab gesetzt wird, einen Einfluss auf die Qualität, die Autorität und die Natur der Sanktionen für die Verletzung des Gewohnheitsrechts

Darüber ist der Autor auch der Meinung, dass dieses Recht weniger diskriminierende Elemnte besitzt als das spätere geschriebene Recht, da es nicht den Interessen einer an der Macht befindlichen Klasse dient, würde es noch nicht zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen unterscheiden.

Ein Beispiel für die von der gesellschaftlichen Stellung sowohl von Täter wie Opfer abhängige unterschiedliche Bestrafung durch geschriebenes Recht nennt er bei der Vergewaltigung. Diese wurden innerhalb derselben gesellschaftlichen Klasse mit dem Abschneiden beider Hände und der Nase bestraft, während Bauern für die Vergewaltigung einer Frau aus den Reihen der Grundherren die Todesstrafe drohte. Diese wurde dann durch Erhängen vollstreckt, das als unwürdiger galt als der Tod durch Erschießen.

Blutrache

Aufgrund der besonderen Situation des Landes (große Armut, ständige Kriege, unsicheres Leben, fehlende klare Machtstrukturen und Analphabetentum) herrschte das Gewohnheitsrecht in Montenegro wesentlich länger als in anderen Staaten der Region. Gleichzeitig hielt sich dort auch das Prinzip der kollektiven strafrechtlichen Verantwortlichkeit, das in der Blutrache am deutlichsten zum Ausdruck kommt, wesentlich länger.

Der Gedanke dieser Blutrache sei in Montenegro teilweise immer noch im Volk verankert, meint Marinović und führt dazu in einer Fußnote einige, allerdings nicht näher belegten Fälle an, in denen während einer Gerichtsverhandlung in Bijelo Polje ein Vater den Mörder der Tochter umbrachte oder ein anderer Montenegriner den Mörder seines Bruders 33 Jahre nach der Tat ermordete.

Gerichtsverhandlung wegen eines Falles von Blutrache 1989, Dokumentarsendung des montenegrinischen Fernsehens mit Filmaufnahmen der Gerichtsverhandlung

Hierzu ist allerdingsanzumerken, dass uns solche Dinge in Deutschland nicht ganz unbekannt sind. Ein Beispiel ist der Fall Bachmeier, der bei uns allerdings unter dem Stichwort „Selbstjustiz“ behandelt wird.

Weitere Informationen zur Blutrache in Montenegro finden sich (in Landessprache) hier. Dort liest wird auch ein serbisches Sprichwort zitiert: „Ко се не освети, тај се не посвети“ („Ko se ne osveti, taj se ne posveti“). Frei kann man das wohl mit: „Wer jemanden nicht rächt, missachtet ihn“ übersetzen.

Wird fortgesetzt. Im nächsten Teil dieser Serie geht es um geschlechtsspezifische Hinrichtungsarten,

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