Online-Workshop: Corona verändert auch in den Westbalkan-Staaten das Recht

Welche Auswirkungen hat der Coronavirus auf das Recht der verschiedenen Nachfolgestaaten Jugoslawiens?

Dieses Thema diskutierten am 10. April eine Gruppe von Deutsch sprechenden ehemaligen Teilnehmern (Alumni) von Maßnahmen der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ).

Für den derzeit erforderlichen Abstand war gesorgt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer saßen nämlich vor ihren Computern in – in alphabetischer Reihenfolge – Belgrad, Berlin, Bonn und Sarajevo. (Der Umstand, dass Berlin und Bonn in dieser Aufstellung auftauchen, erklärt sich dadurch, dass diese Teilnehmenden sich dort zur Weiterbildungszwecken aufhalten – und derzeit nach ihrer Einreise in ihr Heimatland zuerst einmal in Quarantäne genommen werden würden).

Dennoch verlief die Diskussion reibungslos, weil man sich von verschiedenen „analogen“ Maßnahmen der IRZ bereits gut kannte

Maßnahmen auf dem Westbalkan härter, Gründe werden unterschiedlich bewertet

Der länderübergreifende Online-Erfahrungsaustausch ergab zum einen, dass die Westbalkan-Staaten im Vergleich mit Deutschland einen wesentlich strengeren Ansatz verfolgen. Dort sind die staatlichen Eingriffe nämlich wesentlich tiefgreifender sind als in Deutschland.

Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig. Genannt wurden sowohl ein generell mehr obrigkeitsstaatlicher Umgang mit den Bürgern und die schlecht aufgestellten Gesundheitssysteme, aber auch eine größere Nähe zu Italien, die zu Befürchtungen Anlass gibt, die dortigen Szenarien könnten sich im eigenen Land wiederholen. ( Auch in Deutschland sind ja die Maßnahmen in dem Bundesland, das Italien am nächsten liegt, einschneidender als in anderen).

In den Online-Workshops ist geplant, Änderungen wegen Corona in den verschiedenen Staaten in einzelnen Rechtsgebieten rechtsvergleichend zu analysieren und zu vergleichen.

Muss man sich online verurteilen lassen?

Hier machte das Strafprozessrecht den Anfang. Dabei wurde berichtet, dass es dort in den Westbalkan-Staaten zu drastischen Änderungen im Verordnungsweg kam.

In Serbien etwa lässt die „Verordnung über die Art der Beteiligung des Angeklagten in Hauptverhandlungen in Strafverfahren, die während der Dauer des am 15. März verhängten Ausnahmezustandes abgehalten werden (Gesetzblatt der Republik Serbien Nummer 49/2020  es zu, dass Angeklagte nur per Skype an Strafverhandlungen gegen sie selbst beteiligt werden.

Presseberichten zufolge sollen bereits einzelne Angeklagte, deren Prozess auf diese Weise geführt wurde, zu teilweise empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt worden sein.

Regelungen wie diese wurden von den online Versammelten kritisch kommentiert.

Kaum Körpersprache  bei Online-Kommunikation

Dabei wurde anderen festgestellt, dass die zunehmende Gewöhnung an technische Mittel es in Zivilverfahren wegen geringwertiger Forderungen möglicherweise opportun erscheinen lassen könnte, online zu verhandeln, da sich das Kommunikationsverhalten der Bürger zunehmend den technischen Möglichkeiten anpasse.

Wer privat mit seiner an verschiedenen Orten befindlichen Familie zum Osterfrühstück per Skype zusammensitzt, der wird eine solche Kommunikation zunehmend als „unmittelbar“ empfinden.

Soweit es jedoch um die Einvernahme von Zeugen und Angeklagten geht, bestand jedoch Konsens, dass hier vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung im traditionellen Sinne nicht abgewichen werden sollte.

Dies unter anderem deshalb, da bei einer Kommunikation über Skype das Gericht keinerlei Möglichkeit hat, die Körpersprache während einer Aussage zur Kenntnis zu nehmen.

Themen sollen online und analog vertieft werden

Der Arbeitskreis dient gleichzeitig als Vorbereitung des jährlichen Workshops der deutschsprechenden IRZ-Alumni aus verschiedenen Westbalkanstaaten , bei dem die Teilnehmer die Gelegenheit nutzen, sich in deutscher Sprache über rechtliche Inhalte auszutauschen.

Dieses Jahr werden dort sicher noch viele ähnliche Regelungen, die es ohne Corona nie gegeben hätte, diskutiert werden – wenn man sich denn bis dahin persönlich treffen kann.

Auch das machte der Online-Workshopt deutlich: Online-Kommunikation funktioniert am besten, wenn man sich auch persönloch kennt.

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