Wenn angehende Staatsanwälte und Justizstatistiken lügen: Schwierige Justizreform in Mazedonien

Eines der wichtigsten Projekte der neuen mazedonischen Regierung ist die Reform der Justiz.

Dass es dabei nicht nur um Organisatorisches und Gesetzesänderungen geht, zeigt eine Meldung aus dem Dezember 2017 auf der Webseite der Akademie für die Richter und Staatsanwälte. Dort wird nämlich bekannt gegeben, dass eine zuvor erfolgte Ausschreibung für die Aufnahme von 60 neuen Kandidaten für das Staatsanwaltsamt aufgehoben wird. Der Grund: Nicht weniger als 41 der Kandidaten hatten bei ihren Bewerbungen gefälschte Zeugnisse, mit denen sie ihre Englischkenntnisse nachweisen wollten, vorgelegt.

Statt sich zum Staatsanwalt auszubilden sind diese Personen also nun selbst Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

Ernüchterndes Bild, herausfordernde Aufgaben

Es besteht also der Verdacht, dass mehr als zwei Drittel (!) der Kandidaten für ein Amt, dessen zentrale Aufgabe es ist, Straftaten zu vermeiden, sich selbst strafbar gemacht hat. Ein ernüchterndes Bild, das zeigt, wie herausfordernd die Aufgabe der Justizreform gerade im personellen Bereich ist.

Fragwürdige gesetzliche Regelung

Daran ändert wenig, dass die gesetzliche Regelung, nach der zukünftige Richter und Staatsanwälte verpflichtend Englisch können müssen, selbst äußerst fragwürdig ist.

Fremdsprachenkenntnisse sind mit Sicherheit auch für Juristen im Staatsdienst ein großer Vorteil. Eine andere Frage ist es jedoch, ob man sie verpflichtend fordern sollte, schließlich gibt es ja auch begabte unparteiische Juristen ohne solche Sprachkenntnisse.

Außerdem erscheint es wenig einsichtig, warum lediglich englische Fremdsprachenkenntnisse (und nicht zum Beispiel deutsche oder französische) anerkannt werden. Nicht erst seit dem Brexit sind für Juristen in  einem kontinentaleuropäischen Rechtssystem Kenntnisse kontinentaleuropäischer Fremdsprachen sicher hilfreicher als Englisch.

Wenige Informationen in anderen Sprachen

Wer sich übrigens auf der Website der Akademie über diesen Vorgang in englischer Sprache informieren will, scheitert. Die Internetseite der Akademie gibt es zwar auch in einer englischen Fassung. Dort fehlt diese Meldung jedoch. Noch bedenklicher ist, dass sie auch in der albanischen Fassung der Internetseite der Akademie fehlt. Schließlich ist mindestens jeder vierte mazedonische Staatsangehörige von der Nationalität her Albaner.

Skopje VerfG klei
Schöner Schein: Gebäude des mazedonischen Verfassungsgerichts

Auch Justizstatistiken „lügen“

Probleme gibt es auch bezüglich des statistischen Materials über die mazedonische Justiz. Wie eine Überprüfung des Justizministeriums ergeben hat, weist das Statistiksystem der Justiz, aber auch die Praxis der Zuteilung der Fälle an die einzelnen Richter erhebliche Mängel auf.

So wurden, anders als eigentlich zur Vermeidung von Manipulationen vorgeschrieben, Fälle nicht vom Computer nach dem Zufallsprinzip verteilt, sondern von den Präsidenten zugeteilt.

Und alleine beim Amtsgericht SkopjeI wurden 860 Verfahren festgestellt, die keinem Richter zugeordnet wurden. Vor diesem Hintergrund wird man die bisherigen Statistiken und Jahresberichte über die Arbeit der mazedonischen Justiz grundsätzlich in Frage stellen müssen.

Justizreform in Mazedonien bedeutet also nicht nur Änderung von Gesetzen und neue Organisationsstrukturen, sondern die Fragen beginnen bereits mit der Qualifikation und der Ethik der gegenwärtigen und der zukünftigen Justizangehörigen und den Statistiken.

 

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