
Balkanische Art der Politik
Überall wird in der Politik mit harten Bandagen gefochten. In einigen Gegenden der Welt – beispielsweise in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens – scheinen die Methoden noch rauer und der Umgangston noch rüder als anderswo. In diesen Staaten ist Politik kein Boxkampf, sondern Freistil.
Das gilt nicht nur für Berufspolitiker, sondern – wohl noch mehr – für die Vertreter der Interessen bestimmter Berufsgruppen. Hier richten sich die Angriffe nicht nur gegen Externe, sondern auch gegen „unfolgsame“ Mitglieder des eigenen Berufsstandes.
Diesbezüglich macht man selbst vor der Gefährdung der materiellen beruflichen Existenz von Kollegen nicht Halt, um die eigenen berufspolitischen Ziele durchzusetzen. Und mit den verfassungsmäßigen Rechten anderer nimmt man es ebenfalls nicht eben genau.
Dies auch in einer Berufsgruppe, die das Recht eigentlich genau kennen sollte: Von den Rechtsanwälten ist die Rede.
Steuer- und Notarrecht: In Serbien kein langweiliges Thema
Ein Beispiel dafür sind die Vorgänge, die sich jüngst in Serbien wegen zweier eigentlich sehr technischer Materien ereignet haben: die Rede ist vom
- Steuerrecht und von der
- Einführung des Notariats.
Steuerrecht? Notare? Langweilig Themen ?
Nicht in Serbien!
Können Anwälte überhaupt streiken? Und müssen sie es, wenn die Anwaltskammer das anordnet?
Die Auseinandersetzungen zu diesen Themen führten nämlich dazu, dass fast alle serbischen Anwälte sich auf Anordnung der Anwaltskammern monatelang weigerten, Mandanten vor Gericht zu vertreten. (Die Anwaltsfunktionäre nannten dies übrigens „Streik“. Ganz so als wären freie Berufe nichts anderes als Industriearbeiter am Fließband.)
Bilanz dieses „Streiks“
Die Ergebnisse dieser Maßnahme, die man wohl besser „Blockade der Justiz“ nennen müsste, waren:
- zehntausende von Gerichtsverhandlungen fielen aus,
- neue steuerliche Vorschriften, die eigentlich den in einem sozialen Rechtsstaat normalen Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit umsetzen sollten, wurden rückgängig gemacht;
- außerdem wurden die Kompetenzen des soeben eingeführten Notariats wieder wesentlich beschnitten
- und Anwälte, die das Interesse ihrer Mandanten über den Wunsch ihrer Kammerführung stellten, wurden bestraft. Dies entweder mit
- empfindlichen Geldbußen, oder sogar
- mit Jahre langen Berufsverboten.
- Hinzu kam in einigen Fällen, dass das berufliche Ansehen dieser Anwälte von den Berufsfunktionären durch drastische Äußerungen in Misskredit gebracht wurde.
- Lediglich das „Streikziel“, auch den amtierenden Justizminister zum Rücktritt zu zwingen, verfehlte man.
Rechtliche Details an anderer Stelle beschrieben
Die detaillierten rechtlichen Hintergründe dieser Auseinandersetzungen sind wohl meist nur für Juristen und Steuerfachleute von Interesse. Der Verfasser dieses Beitrags hat sie an anderer Stelle in mehreren Veröffentlichungen beschrieben:
Nur kurz: Vorteile des Notariats
Ein fachlicher Punkt soll jedoch kurz angesprochen werden: Für die Einführung des Notariats in den post-sozialistischen Staaten sprechen eine Reihe von Gründe:
- Die rechtliche Situation der Grundstücke ist verworren,
- Dies insbesondere in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, mit seinem sehr komplexen Sachenrechtssystem, in dem es sogar ein Eigentum gab , dass – kein Witz! – „jedem und keinem “ gehören sollte (Man muss kein Jurist sein, um festzustellen, was dies ein Widerspruch ist!)
- Außerdem wurden die Dokumentationen über die Immobilien in der Vergangenheit – wenn überhaupt – nur schlampig geführt.
- Jede Grundstücktransaktion kann deshalb unversehens zum Drahtseilakt werden.
- Spezialisierte Rechtsberater, die anderes als Rechtsanwälte verpflichtet sind, objektiv und neutral zu beraten, können hier Schlimmeres verhindern.
- Außerdem können sie als „Dialysestation“ helfen, nach und nach, mit jedem Grundstücksverkauf, die Folgen der rechtlichen Sünden der Vergangenheit zu beseitigen.
Sozialneid als willfähriges Argument
Natürlich kostet notarielle Beratung Geld. Qualität und Spezialisierung hat eben ihren Preis.
Außerdem gesteht man Notaren – ebenso wie Richtern – noch aus einem anderen Grund ein Einkommen zu, das über demjenigen des Bevölkerungsdurchschnitt (und meist auch über dem Durchschnitt der Rechtsanwälte) liegt:
Auf diese Weise werden sie resistent gegen Bestechung und bewahren sich so ihre Unabhängigkeit. Dies ist insbesondere in Südosteuropa, wo die Grenzen zwischen Korruption und Freundschaftsdiensten „preko veze“ (frei übersetzt: „aufgrund Vitamin B“) fließend sind, ein wichtiger Gesichtspunkt!
Genau der Punkt der Notargebühren war jedoch ein Hauptargument der serbischen Rechtsanwaltskammern in ihrem Kampf gegen das Notariat. Einer der Hauptslogans auf den Massendemonstrationen der Rechtsanwälte (auch so etwas gab es) war: „Bogat, bogatij, notari“ (Reicher, reicher, Notare).
Die Ereignisse in der Übersicht
Steuer als Auslöser des „Streiks“
Als im Jahr 2014 die so genannte Besteuerung nach Durchschnittssätzen, eine pauschale Besteuerungsart, für Rechtsanwälte abgeschafft werden sollte, riefen die Anwaltskammern des Landes ihre Mitglieder zum „Streik“ auf, die dem offensichtlich weitgehend folgten.
Änderungen des Notargesetzes und Ministerrücktritt als zusätzliche Forderungen
Wenig später wurden die Forderungen der Anwaltschaft wesentlich erweitert.
Ursache dafür war die (lange geplante und zufällig kurz nach den genannten steuerlichen Änderungen erfolgte) Tätigkeitsaufnahme des lateinischen Notariats. Diese hatte unter anderem zur Folge, dass eine Reihe von Rechtsgeschäften, die früher unter maßgeblicher Beteiligung von Rechtsanwälten abgeschlossen wurden, nun in die ausschließliche Zuständigkeit der Notare fallen sollten.
Die Rechtsanwälte, denen dadurch Einnahmen entgingen, forderten nun auch die teilweise Rückgängigmachung der entsprechenden Vorschriften des Notargesetzes.
Zusätzlich forderten sie den Rücktritt des Justizministers Selakovic.
„Rechtspflege steht still,wenn der Anwalt es will“: Fast alle Forderungen werden erfüllt
Es folgte eine mehrmonatige Blockade der Rechtspflege durch die Anwälte, in deren Folge im gesamten Land mehr als 20.000 Gerichtsverhandlungen ausfielen. Nachdem, mit Ausnahme der Rücktrittsforderung, den Forderungen in großem Umfang nachgegeben wurde, wurde diese Blockade beendet.
Diesen Sieg feierte die Kammer auch in einem Dokumentarvideo, dessen optische und akustische Ästhetik auch dann Bände spricht, wenn man die Sprache nicht versteht (Kleiner Tipp: Runterscrollen und dann den „Abspielen“-Button drücken.)
Die Verfolgung „abtrünniger“ Rechtsanwälte
Streik ist eigentlich ein Recht von Arbeitnehmern. Rechtsanwälte sind keine Arbeitnehmer.
Außerdem besteht ein Streikrecht, aber keine Streikpflicht. Die Teilnahme an einem Streik ist also freiwillig. Dies sind Rechtstatsachen, die eigentlich auch in der serbischen Rechtsanwaltschaft bekannt sein sollten.
Unterschiedliche Verbote während des Streiks
Offensichtlich ist dem aber nicht der Fall: Sämtliche acht Anwaltskammern des Landes riefen nämlich nicht nur zum „Streik“ auf, sondern verpflichteten ihre Mitglieder auch, daran teilzunehmen.
Hierbei war nach Meldungen des serbischen Zentrums für investigativen Journalismus (Centar za istrazivacko novinarstvo, kurz CINS) die Praxis der Kammern unterschiedlich:
- Einige verboten ihren Mitgliedern jegliche anwaltliche Tätigkeit;
- andere nur das Auftreten vor Gericht, während sie noch Schriftsätze einreichen durften.
Gegen mindestens 174 Rechtsanwälte, denen vorgeworfen wurde, dieses Verbot missachtet zu haben, wurden Verfahren eingeleitet. Dies auf Antrag von Rechtsanwaltskollegen.
Unterschiedliche Strafen
Mindestens vierzehn Rechtsanwälte wurden dafür von ihren Kammern bestraft. Hierbei reicht die Spanne von einer Geldstrafe von 90.000 serbischen Dinar (dies entspricht ungefähr 775,00 Euro bei einem durchschnittlichen Monatsverdienste im Lande von etwas über 44.000,00 serbischen Dinar im Monat, dies sind in etwa 380,00 Euro ) bis hin zur „Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis“ – brisane iz imenika advokata – eine euphemistische Bezeichnung für Berufsverbot) von bis zu drei Jahren. (ein anderer beschönigender Begriff der für das Tätigkeitsverbot verwendet wurde, ist derjenige von einer „Suspendierung“.)
Befunde des unabhängigen Journalistenzentrums
Das CINS hat in einer ausführlichen Analyse die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Anwaltskammern analysiert und Einzelfälle dargestellt.
Dabei schildert es Fälle, in denen Rechtsanwälte, die einer Aufforderung folgten, von Amts wegen als Verteidiger tätig zu werden (auch im Mordfällen), ebenso bestraft wurden, wie Rechtsanwälte, die in Sorgerechtsstreitigkeiten bezüglich eines Kindes tätig wurden. Für die letztgenannte Tätigkeit wurde ein Anwalt mit einer Geldstrafe, einschließlich Verfahrensgebühren, in Höhe von 240.000 Din. (ca. 2068,00 €) bestraft.
„Streikbrecher“ wurden auch an den Pranger gestellt
Die Rechtsanwälte, die nicht bereit waren, in blinden Kadavergehorsam dem Aufruf ihrer Kammern zu folgen, sondern weiterhin im Mandanteninteresse tätig waren, sahen sich aber auch Angriffen auf ihre Ehre ausgesetzt.
Bezüglich eines so genannten „Streikbrecher“ in Nis beispielsweise kursierten in der serbischen Anwaltschaft Äußerungen – die auch gegenüber dem Verfasser dieser Zeilen getätigt wurden- dass dieser nur deshalb weitergearbeitet hätte, weil er zum einen Bruder eines Notars sei und, zum anderen, vor der Arbeitsniederlegung seiner Kollegen keine Mandanten gehabt hätte und nun die Chance zum Aufbau eines Mandantenstammes nutzte.
Auch von offiziellen Vertretern der Anwaltschaft wurden einzelne Rechtsanwälte verbal angegriffen. Vier Rechtsanwälte in Belgrad, die dem Aufruf der, nicht gefolgt waren, sondern öffentlich dagegen Stellung bezogen hatten, wurden nicht nur disziplinarisch geahndet, sondern der stellvertretende „Disziplinarankläger der Rechtsanwalts“ Belgrad Đorđe Simić ließ – wiederum dem Bericht des CINS zur Folge – auch verlauten, auch diese wären
„brutal und ungebildet sowie über die Medien gegen die Entscheidung der Kammer vorgegangen“ (brutalno i bezobrazno i medijski bili protiv odluka komore”)
Rechtsweg dauert noch an
Die genannten Vorgänge beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Zum einen haben „suspendierter“ Rechtsanwälte gegen die Disziplinarmaßnahmen geklagt, zum anderen machen sie Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen und wegen Ehrverletzung gegen die Anwaltskammern geltend.
Erste Runde ging an Streikbrecher
Die erste Runde der gerichtlichen Auseinandersetzungen gewannen übrigens die Rechtsanwälte, die sich das Arbeiten von ihrer Kammer nicht verbieten ließen. Das Verwaltungsgericht stellte nämlich im einstweiligen Rechtschutz fest, dass die von den Kammern ausgesprochenen Tätigkeitsverbote bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache keine Wirksamkeit entfalten.
Über die weitere Entwicklung wird an dieser Stelle berichtet werden.
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